AGB - sound & media creativ

sound & media creativ
Notensatzdienst, Mediaproduktion
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Allgemeine Geschäftsbedingungen sound & media creativ

I. Allgemein

Geltungsbereich
Alle Leistungen von sound und media creativ, nachfolgend Unternehmer genannt, richten sich an Verbraucher und Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB, nachfolgend Besteller genannt, gleicher-maßen, soweit nicht nachfolgende Bestimmungen Abweichendes vorsehen. Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmer und Besteller unterliegen ausschließlich den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmers.

Angebot nach Spezifikation des Bestellers
Die zur Angebotserstellung notwendigen Vorlagen und Angaben sind jeweils vom Besteller kosten-frei zu liefern. Die Leistungsanfrage nebst Vorlagen und Angaben des Bestellers ist bzw. wird nach gegebenenfalls notwendigen weiteren Spezifikationen Grundlage für das Angebot des Unternehmers und bei Annahme Vertragsgegenstand.

Vertragsschluss
Der Unternehmer unterbreitet dem Besteller ein Angebot unter Einbezug dieser AGB bezüglich der angefragten und vom Besteller spezifizierten Leistungswünsche. An das Angebot ist der Unternehmer zwei Wochen gebunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Besteller nimmt das Angebot schriftlich oder mit der aus dem Angebot zu leistende(n) Zahlung(en) der Vorauskasse an.

Zahlung / Vorauskasse
Es gilt eine Vorauskasse in Höhe von 50 % des Brutto-Angebotspreises als vereinbart. Bis Zahlungseingang ist der Unternehmer von der Leistungspflicht befreit. Die Zahlung der Vorauskasse gilt zugleich als Zustimmung und Veranlassung des Unternehmers zur Leistung durch den Besteller im Sinne des § 312 d Absatz 3 BGB. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme. Die Kosten hierfür trägt der Besteller. Bei Rechnungsstellung ist sofort und ohne Abzug die Restsumme zur Zahlung fällig.

Lieferfrist / Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Unternehmers an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Der Unternehmer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Lieferfristen verstehen sich nur als Zirka-Fristen. Auslandslieferungen sind ausgenommen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware (auch Probeausdrucke für die Endbearbeitung) Eigentum des Unternehmers. Soweit Nutzungsrechte übertragen werden, erfolgt die Übertragung erst mit vollständiger Zahlung.

Haftung, Gewährleistung
Offenkundige Mängel sind umgehend anzuzeigen. Der Besteller hat die Lieferung umgehend auf Fehler zu untersuchen und diese sofort anzuzeigen. Der Unternehmer haftet nicht für Transportschäden. Die Haftung des Unternehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, und zwar bei Vorsatz und bei Übernahme einer Garantie bezüglich der jeweils garantierten Beschaffenheit in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte, in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht), dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, und zwar auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, jedoch pro Einzelschadensfall höchstens bis zum Auftragswert.
Die Mängelhaftung ist bei Bestellern, die Unternehmer sind, auf ein Jahr beschränkt, im übrigen auf zwei Jahre.
Mängel oder Fehler der Leistung werden durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Unternehmers behoben. Der Unternehmer hat insgesamt drei Nachbesserungsversuche. Die Nachbesserungsfrist beträgt mindestens vier Wochen ab Nachbesserungsverlangen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Besteller das Recht auf Minderung oder Rücktritt zu. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, soweit ein erheblicher Sachmangel oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Unternehmers zu beobachten ist.

Rechtsmängel
Die Haftung für Rechtsmängel ist gänzlich ausgeschlossen. Der Besteller wird darauf hingewiesen, das die Nutzung der Leistungen des Unternehmers durch Rechte Dritter, insbesondere Urheber - und Copyrightrechte, beeinträchtigt sein kann und die Nutzung der vorherigen Genehmigung der Berechtigten, ihrer Wahrnehmungsbeauftragten (GEMA), Verlage, Labels etc. bedarf.

Unternehmerrücktritt
Der Unternehmer behält sich das Recht vor, bei Leistungshindernissen von dem Vertrag im ganzen oder teilweise aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder Betriebsstörung zurückzutreten, soweit ihm nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit an dem Leistungshindernis vorzuwerfen ist. Der Unter-nehmer behält sich das Rücktrittsrecht ferner vor, soweit ihm Umstände bekannt werden, die insbesondere die urheberrechtliche Berechtigung des Bestellers fraglich erscheinen lassen.

Produktbeschreibungen im Internet
Darstellungen und Beschreibungen der Leistungen im Internet und in Produktbeschreibungen stellen keine Garantieerklärungen des Unternehmers dar. Dem Besteller sind die Einsatzmöglichkeiten und -bedingungen bekannt.

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Besteller, die Verbraucher sind, haben unter den Voraussetzungen der §§ 312 d, 355 BGB ein Widerrufsrecht. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss über die vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Soweit den Besteller eine Rücksendungspflicht trifft, trägt er bei Bestellungen bis 30,00 Euro Warenwert die Kosten der Rücksendung. Soweit Vorkasse seitens des Bestellers, welcher Verbraucher ist, geleistet wurde, ist das Widerrufsrecht erloschen. Im übrigen gilt § 312d Absatz 4 BGB.

Der Widerruf ist an:


"sound & media creativ, Thomas Wendland, Waldsiedlung 9, D-15299 Müllrose"


zu richten.


Soweit die Vorkasse geleistet wurde, führt dies zu einem Ausschluss des Widerrufsrechtes nach § 312 d Absatz 3 BGB. Soweit nach Spezifikationen des Bestellers Waren geliefert werden, besteht das Widerrufsrecht nicht. Selbiges gilt für Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen und Software, sofern die Ware vom Besteller entsiegelt worden ist.

Abtretung, Aufrechnung
Der Besteller darf Forderungen gegen den Unternehmer nur mit dessen vorheriger Genehmigung abtreten. Der Besteller kann nur mit vom Unternehmer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses und nur für den Fall zu, dass dem Unternehmer selbst eine grobe Vertrags-verletzung vorzuwerfen ist oder dieser für eine mangelhafte Leistung bereits den Teil des Entgeltes erhalten hat, der dem Wert der Leistung entspricht.

Sicherungskopien, Nachbestellung
Der Unternehmer ist berechtigt, angemessene Datensicherungen gleich welcher Art vorzunehmen und diese bis zu zwei Jahren nach Lieferung zu verwahren. Eine darüber hinausgehende Verwahrpflicht besteht nicht. Bei Datenverlust auf Seiten des Bestellers ist eine Nachbestellung einer Kopie der Datensicherung gegen die jeweils branchenübliche Vergütung möglich.

Gerichtsstand
Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder sofern der Kunde seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung im Ausland hat, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Vertragsparteien der Sitz des Unternehmers.

Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen persönlichen Daten dürfen für interne Zwecke und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen maschinell verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmers erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Bestellers nicht beeinträchtigt werden.

Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts. Jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien unter Würdigung der Gesamtumstände vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

II. Ergänzende Bestimmungen zum Notensatz

Erstellung
Der Notensatz erfolgt ausschließlich nach Vorlagen und Angaben des Bestellers. Für die Qualität der Vorlagen und Angaben sowie des verwendeten Träger-Mediums ist der Besteller verantwortlich. Das Risiko von u.a. Unklarheiten und Undeutlichkeiten trägt der Besteller. Vor endgültiger Fertigstellung erhält der Besteller einen Probeausdruck des Notensatzes zur Abnahme. Soweit Änderungen/Ergänzungen erforderlich und berechtigt sind, hat der Besteller diese dem Unternehmer umgehend schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmer ist berechtigt, dem Besteller hierzu angemessene Frist zu setzen. Soweit Änderungen/Ergänzungen auf Umständen beruhen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, so ist der Unternehmer zur Änderung/Ergänzung nur gegen entsprechendes Entgelt und nur soweit sie ihm zumutbar ist verpflichtet.

Lieferformat
Der Notensatz wird auf Normalpapier (80g/m² oder 120g/m² mit 160g/m² Einband) mit 600 dpi Tintenstrahldruck gefertigt. Papiergröße bis DIN A 3 (gefaltet DIN A 4). Zur Datensicherung wird der Notensatz als PDF-File auf CD gebrannt. Eine Sicherungskopie verbleibt beim Unternehmer. Der Notensatz erfolgt mit Software des technisch neuesten Standes. Ansprüche auf Verwendung bestimmter Software besteht nicht. Kompatibilitätsprobleme gehen zu Lasten des Bestellers.

Verwertungs- und Nutzungsrechte
Berechtigter Inhaber sämtlicher notwendiger Rechte an den zu bearbeitenden Vorlagen, Noten, Texten, Tonträgern / Dateien gleich welcher Art und Musikstücken ist der Besteller. Der Besteller versichert darüber hinaus auch, dass keine sonstigen Rechte anderer Personen / Dritter (Copyright, GEMA, u.ä.) einer Notation oder Transkription eines Notenwerkes entgegen stehen. Sofern Rechte Dritter berührt sind oder sein könnten, obliegt es dem Besteller, Genehmigungen einzuholen. Der Besteller hat etwaige Nutzungsentgelte zu entrichten (z. B. GEMA).
Für Rechtsverletzungen haftet ausschließlich der Besteller und stellt den Unternehmer bereits jetzt von allen etwaigen Ersatz- oder Unterlassungsforderungen Dritter frei.

III. Ergänzende Bestimmungen Midi-Files

Erstellung
Die Midi-File-Erstellung eines Musikstückes erfolgt ausschließlich nach der Vorlage des Bestellers. Für die Qualität der Vorlage und des verwendeten Träger-Mediums ist der Besteller verantwortlich. Das Risiko von u.a. Unklarheiten und Undeutlichkeiten trägt der Besteller als Tonträgerhersteller im Sinne des § 85 ff UrhG. Soweit die Erstellung der Midi-Files nach Tonträgern erfolgt, ist das Original vorzulegen. Kopien (auch selbstgebrannte CDs) werden nur akzeptiert, soweit das Original nicht mehr im Handel erhältlich ist. Eine Sicherungs-Kopie verbleibt beim Unternehmer.

Lieferformat
Midi-Files werden entweder auf CD oder per mail ausgeliefert bzw. versendet.
Es wird Gewähr dafür übernommen, dass die gelieferten Midi-Files unter den folgenden Voraussetzungen gespielt/wiedergegeben werden können:
Windows, MAC, oder Atari PCs mit CD- oder Diskettenlaufwerk
und General MIDI fähiger Soundkarte
oder Midi-Interface mit angeschlossenem General MIDI Keyboard/Soundmodul
und/oder Sequenzer Programm, welches Midi-Files im Format 0 oder 1 importieren kann.
Für die Kompatibilität der gelieferten Midi-File Formate mit anderen Wiedergabegeräten des Bestellers wird keine Gewähr übernommen. Verbindliche Auskünfte, ob der Midi-File zu einem vom Besteller beabsichtigten Zweck einsetzbar oder ob der Midi-File mit fremden Geräten, Zusatzgeräten oder fremden Programmen benutzbar ist, bedürfen eines gesondert zu vereinbarenden Prüfungs-Vertrages.

Verwertungs- und Nutzungsrechte

Der Besteller erhält an den Midi-Files ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht in dem nachfolgend beschriebenen Umfang, soweit die Rechte beim Unternehmer als ausübendem Künstler selbst begründet sind, §§ 73 ff UrhG. Alle nicht ausdrücklich angeführten Nutzungsrechte verbleiben im übrigen ausschließlich bei dem Unternehmer.
Der Besteller ist berechtigt, die Midi-Files auf einem beliebigen, technisch geeigneten Rechner/Abspielgerät zum eigenen Gebrauch zu nutzen. Die Midi-Files dürfen zu jedem Zeitpunkt immer nur von einer Person auf einem Rechner/Abspielgerät genutzt werden, niemals gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern/Abspielgeräten, weder durch denselben Besteller noch durch verschiedene Personen. Das Nutzungsrecht gilt nur für den Originaldatensatz des erstellten Midi-Files. Der Besteller kann von den Midi-Files eine Sicherungskopie erstellen, die er jedoch nicht gleichzeitig neben den Originaldaten nutzen darf.
Der Besteller ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers nicht berechtigt, die Midi-Files in anderer Weise als beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
die Midi-Files zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben; die in den Daten enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Datenidentifikation dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen; die Midi-Files an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Besteller stellt die Nutzung der Dateien endgültig ein und behält keine Kopie zurück.
Der Besteller wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass folgende Nutzungen GEMA-melde- und vergütungspflichtig sind bzw. dass es hierzu der Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers der Musiktitel selbst (in der Regel vertreten durch die GEMA) bedarf, um die Musiktitel aufzuführen, zu senden, öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen oder zu vervielfältigen; Bearbeitungen und Arrangements herzustellen, zu veröffentlichen oder zu verwerten.
Entspricht die Nutzung der Midi-Files durch den Besteller nicht den gesetzlichen Vorgaben und werden dadurch auch Schutzrechte des Unternehmers verletzt, ist der Unternehmer berechtigt, ohne weiteren Nachweis die Vergütung für die entsprechenden Midi-Files in zweifacher Höhe als Mindestschaden zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Im übrigen gilt das zum Notensatz Gesagte entsprechend.

IV. Ergänzende Bestimmungen zur Erstellung von Übungstonträgern, PlayAlong-CD


Es gilt in entsprechender Anwendung das zu Midi-Files Gesagte.

(c) sound & media creativ | Mediproduktion und Notensatzdienst | www.sam-creativ.de | 2020
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